Führerscheinklassen - Rechtliche Änderungen - Bußgeldkatalog


Führerschein mit 17 / begleitetes Fahren
Der Fahrschüler darf mit 16 1/2 die Ausbildung für das "Begleitete Fahren ab 17" in der Klasse B beginnen. Ausgebildet wird er genau wie andere Fahrschüler auch. Die theoretische Prüfung darf ab 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung ab ein Monat vor dem 17. Geburtstag.
Naugarder Straße 4310409 BerlinTel. 030 424 73 74